Als Grenzgänger in der Schweiz sind Sie mit Ihrem Arbeitslohn grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Um der Steuerpflicht nachzukommen, müssen Sie jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben und zusätzlich vierteljährlich eine Steuervorauszahlung an das Finanzamt leisten.
Unsere Lösung für Ihre Steuervorauszahlung
Um der oben beschriebenen Pflicht zur Steuervorauszahlung nachzukommen, müssen Sie jeweils zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eine Zahlung an das Finanzamt leisten. Damit Sie keine Zahlung vergessen oder vom Zahlungstermin überrascht werden, bieten wir Ihnen mit unserem „Grenzgänger-Dauerauftrag“ eine bequeme Lösung an.
Nach der einmaligen Einrichtung des Grenzgänger-Dauerauftrags müssen Sie für den Rest des Jahres an nichts mehr denken. Wenn das Steuerjahr vorbei ist und sich die Höhe der Steuervorauszahlung verändern sollte, können Sie die Zahlungen ganz einfach anpassen. Ändert sich nichts, können Sie alles so lassen wie es ist und die Zahlungen werden weiterhin automatisiert für Sie ausgeführt.
Mit der SV Direktversicherung für Grenzgänger können Sie Steuern sparen und zeitgleich eine Zusatzrente für später aufbauen. Warten Sie nicht länger – starten Sie bereits heute und lassen Sie sich vom Staat unterstützen.
So einfach geht es: Sie zahlen den Beitrag für Ihre SV Direktversicherung aus Ihrem Nettogehalt. Die sich ergebenden Steuervorteile können Sie dann über Ihre jährliche Steuererklärung geltend machen.