Die Steueridentifikationsnummer
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt seit 2008 jedem Steuerpflichtigen aufgrund der §§ 139a ff. Abgabenordnung ein bundeseinheitliches und dauerhaftes Merkmal für Steuerzwecke zu (steuerliche Identifikationsnummer). Die Steuer-ID bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Heirat oder Umzug.
Die Steuer-ID besteht aus insgesamt 11 Ziffern – zehn zufällig gebildeten Ziffern und einer Prüfziffer – die keinen Rückschluss auf die Daten des Steuerpflichtigen zulassen.
Seit dem 1. Januar 2018 sind alle Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet (§ 154 Abs. 2a Nr. 1 AO), von jedem Kontoinhaber, jedem Verfügungsberechtigten und jedem wirtschaftlich Berechtigten nach dem Geldwäschegesetz die steuerliche Identifikationsnummer einzuholen und in den Kontounterlagen zu vermerken. Gleiches gilt im Rahmen von Schließfachverträgen.
Bitte teilen Sie uns Ihre Steuer ID zeitnah (innerhalb von 4 Wochen) nach einer Kontoeröffnung mit. Sie können sie auch direkt selbst online erfassen.
Das Kreditinstitut muss die steuerliche Identifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen. Führt diese Abfrage zu keinem Ergebnis, ist das kontoführende Kreditinstitut gesetzlich verpflichtet, diese Konten an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Alle im Inland Steuerpflichtigen erhalten ihre steuerliche Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern. Die Steuer-ID findet sich ebenfalls auf Ihrem Einkommensteuerbescheid oder kann beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert werden.
Die Adresse des Bundeszentralamts für Steuern lautet:
Bundeszentralamt für Steuern
Referat St II 3
DGZ-Ring 12
13086 Berlin
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.