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Unsere BLZ & BIC
BLZ68452290
BICSKHRDE6WXXX
Schweizer Bankcode89202
Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Investitions­vorhaben mit inno­vativen und individuellen Lösungen finanzieren
  • Wachstum und Weiter­entwicklung mit neuem Eigen­kapital fördern
  • Neue Ideen mithilfe von Beteiligungs­kapital verwirklichen
  • Liquidität Ihres Unter­nehmens stärken sowie Ihr Betriebs- und Privat­vermögen schonen
  • Vom Know-how und Netzwerk Ihrer Geld­geber profitieren
  • Kombination mit öffentlichen Förder­mitteln möglich

Neue finanzielle Spielräume schaffen

Mit der Aufnahme von Beteiligungs­kapital erhöhen Sie das Eigen­kapital Ihres Unter­nehmens. Dies kann in verschiedenen Phasen – von der Gründung bis zur Nach­folge – sinnvoll sein und Ihnen helfen die Kosten von Wachstum und Veränderungen zu finanzieren.

Sie verbessern Ihre Eigenkapital­quote und haben somit mehr Spiel­raum bei der Aufnahme von zusätzlichem Fremd­kapital. Auch gegenüber Kunden, Lieferanten und anderen Kooperations­partnern zahlt sich eine solide Eigenkapital­ausstattung und die Beteiligung einer Gesellschaft aus der Sparkassenfinanzgruppe aus.

Ihr nächster Schritt

Nutzen Sie die Viel­zahl an Möglichkeiten und Förder­töpfen, die sich Ihnen als Unter­nehmer bieten. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin mit Ihrem Berater.

Ziele finanzieren

Beteiligungskapital unterstützt Ihre Ziele

  • Early Stage – Seed- und Start-up-Finanzierung
    Umsetzung einer Geschäfts­idee in Produkte oder Dienst­leistungen, Abdeckung von Markt­einführungs­kosten
  • Later Stage – Expansions- und Wachstums­finanzierung
    Erweiterung von Produktions- und Vertriebs­system, Produkt­diversifikation, Stärkung der Markt­durchdringung, Erschließung neuer Märkte, Vorbereitung eines Börsen­gangs
  • Besondere Anlässe – Buy-outs und Going private
    Fremd­finanzierte Unternehmens­übernahme, Finanzierung der Unternehmens­nachfolge, Finanzierung von Restrukturierung oder Sanierung des Unter­nehmens, Rückkauf von der Börse

Beteiligungskapital in verschiedenen Unternehmensphasen

Möglichkeiten zur Eigenkapitalerhöhung

Offene Beteiligungen

Bei einer offenen Beteiligung erhält der Kapital­geber, zum Beispiel eine Sparkassen-Beteiligungsgesellschaft, als Gegen­leistung Anteile an Ihrem Unter­nehmen (Stamm-, Grund- oder Kommanditkapital). Das heißt, der Kapital­geber wird Gesellschafter und Mit­eigentümer mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Die Rendite bei offenen Beteiligungen wird in der Regel durch Gewinn­ausschüttungen und über eine Wert­steigerung bei einem Verkauf der Unternehmens­anteile sichergestellt. Der Anlage­horizont bei offenen Beteiligungen liegt üblicherweise zwischen fünf und zehn Jahren.

Mezzanine-Finanzierung

Mezzanine-Kapital ist der Sammel­begriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Finanzierungs­instrumente, die gleicher­maßen typische Elemente der Fremd- als auch der Eigenkapital­finanzierung enthalten. Mezzanine-Kapital kann durch individual­vertragliche Ausgestaltung beliebig nahe an das Eigen­kapital (Equity Mezzanine) oder das Fremd­kapital (Debt Mezzanine) angenähert werden.

Die unterschiedlichen Mezzanine-Instrumente weisen zumeist die folgenden gemeinsamen Charakteristika aus:

  • Rang­rücktritt des Mezzanine-Gebers im Insolvenz­fall gegenüber Dritt­gläubigern
  • Keine Sicherheiten­stellung durch das Unternehmen
  • Lang­fristige Kapital­überlassung (> 5 Jahre) und endfällige Tilgung
  • Erfolgs­abhängige Vergütung

Mit der Aufnahme von Mezzanine-Kapital und dessen Anrechnung auf das wirtschaftliche Eigen­kapital kann die Bonität verbessert werden. Das schafft Spiel­raum für die weitere Aufnahme von Fremdkapital, ohne dass Gesellschafts­anteile und Einfluss dauerhaft an Dritte abgegeben werden. Allerdings erhält der Mezzanine-Geber zum Schutz seiner Investition während der Finanzierungs­laufzeit bestimmte Informations‑ und Kontroll­rechte.

Stille Beteiligung

Eine häufig verwendete Form von Mezzanine-Kapital ist die stille Beteiligung. Bei dieser Finanzierungs­form erhält der Kapital­geber für sein eingebrachtes Kapital eine Gewinn­beteiligung sowie bestimmte Kontroll­rechte. Mit einer stillen Beteiligung steht Ihnen Ihr Kapital­geber bei weiter­reichenden Entscheidungen hilfreich zur Seite, ohne nach außen hin in Erscheinung zu treten und es erfolgt keine gesellschafts­rechtliche Verflechtung. Im Handelsgesetzbuch §§ 230 ff. sind die Bedingungen einer stillen Beteiligung definiert.

Der Kapital­geber ist immer am Gewinn zu beteiligen. Die Beteiligung am Verlust ist auf den Betrag der Einlage begrenzt und kann ausgeschlossen werden. Die Rück­zahlung erfolgt am Ende der Lauf­zeit zum Nennwert.

Eine Sonder­form ist die atypische stille Beteiligung, bei welcher Kapital­geber das Unternehmer­risiko mit trägt und auch eine Verlust­beteiligung eingeht. Dadurch kann die Höhe der Rück­zahlung unter dem Nennwert liegen. Neben Gewinn und Verlust ist der Kapital­geber hier auch an stillen Reserven beteiligt.

Öffentliche Fördermittel

Prüfen Sie, ob Sie öffentliche Förder­angebote für Beteiligungs­kapital in Anspruch nehmen können. Der Staat unterstützt vor allem junge Technologie-Unter­nehmen in der Seed- und Startup-Phase, die von über­durch­schnittlich hohen Risiken und zugleich kleinen Trans­aktions­volumina gekennzeichnet ist. Hier sind zum Beispiel der High-Tech-Gründer­fonds und die Kredit­anstalt für Wieder­aufbau wichtige Partner.

So funktioniert's

So funktioniert Beteiligungskapital

1. Kontakt/Akquise

Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Berater auf oder suchen Sie direkt nach einer Beteiligungs­gesellschaft der Sparkasse-Finanzgruppe.

2. Projektprüfung/Due Diligence

Die Beteiligungs­gesellschaft prüft Ihre Projekte intensiv. Bis zum Abschluss des Vertrags können mehrere Wochen bis Monate vergehen.

3. Vertragsverhandlungen

Unter­nehmen und Kapital­geber haben oft unterschiedliche Meinungen zum Wert des Unter­nehmens. Beide Seiten sehen die Risiken und Chancen häufig anders. In den Verhandlungen sollen Interessen und Sicht­weisen angenähert und ausgeglichen werden.

4. Betreuung/Monitoring

Beteiligungs­kapitalgeber sind an Informationen über die Entwicklung des Unter­nehmens stärker interessiert als Fremd­kapitalgeber, ohne dabei aber das tägliche Geschäft zu beeinflussen. Sie unterstützen ihre Unter­nehmen aber auch bei wichtigen strategischen Entscheidungen und bringen ihr Know-how in das Unter­nehmen ein. Geschäfts­vorfälle, die das Tages­geschäft aufgrund von Umfang und Bedeutung wesentlich über­steigen, werden zwischen den Parteien abgestimmt.

5. Veräußerung/Exit

Der Aufbau eines stabilen und florierenden Unter­nehmens ist eines der obersten Ziele jeder Beteiligungs­gesellschaft. Es gibt aber Zeit­punkte und Umstände, an denen der Unternehmens­verkauf für alle Gesellschafter eines Unter­nehmens eine sinnvolle Alternative darstellt. Die Beteiligungs­gesellschaft ist dann auch bereit, sich von ihren Geschäfts­anteilen zu trennen. Alternativ ist auch ein Rückkauf der Anteile der Beteiligungs­gesellschaft durch den Unter­nehmer möglich.

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