Fragen und Antworten zu Giro swiss
Mit der persönlichen schweizer IBAN sind Zahlungen (schweizer Inlandsauftrag) möglich. Hierfür benötigt der Geschäftspartner die schweizer IBAN-Nummer des Empfängers.
Zahlungsaufträge in die Schweiz können über eine unserer Geschäftsstellen oder über das Online-Banking (Auslandszahlung) veranlasst werden. Für den Kontoinhaber fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Bei der Spesenregelung ist die Gebührenteilung „SHARE“ zu verwenden, da hier üblicherweise keine Spesen anfallen.
Eigene Überträge von Ihrem Giro swiss auf ein Euro-Konto bei der Sparkasse Hochrhein können Sie kostenlos über das Online-Banking (Auslandszahlung) oder über eine unserer Geschäftsstellen veranlassen. Bei eigenen Überträgen von Ihrem Giro swiss an Fremdbanken in Deutschland fallen üblicherweise Spesen für eine Auslandszahlung an. Wir empfehlen Ihnen zuerst die Überweisung auf Ihr Euro-Konto bei der Sparkasse Hochrhein, denn dann kann die Zahlung innerhalb von Deutschland preisgünstig ausgeführt werden.
Die Ausführung von Daueraufträgen ist möglich. Sie können im Online-Banking oder in einer unserer Geschäftsstellen aufgegeben werden.
Ja, das ist möglich.
Ein- und Auszahlungen sind über den Geldautomaten nicht möglich. Am Schalter können Direktbezüge vorgenommen werden, die Gebühr beträgt pro Transaktion 1,0 %, min. 10,00 Euro. Ein- und Auszahlungen in Euro vom Giro swiss-Konto kosten ebenfalls 1,0 %, min. 10,00 Euro. Sie sind deshalb und wegen der Umrechung nicht empfehlenswert.
Lastschriften in Schweizer Franken können leider nicht bearbeitet werden.
Ja, hierzu kann auch ein Dauerauftrag eingerichtet werden.