Die Kontoführung ist kostenlos.
Die Verzinsung ist fest und jährlich ansteigend für fünf Jahre. Bei Unterschreiten des Mindestanlagebetrags erfolgt eine Verzinsung mit dem Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
Für deutsche Privatanleger gilt: Die Zinserträge unterliegen der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Es besteht die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen.
Für Privatanleger aus dem Ausland gelten ggf. abweichende steuerliche Regelungen.
Zur Klärung steuerlicher Fragen empfehlen wir generell die Beratung durch einen Steuerberater.
Nach Ablauf der Kündigungssperrfrist (ein Jahr) können bis zu 2.000 Euro pro Kalendermonat ohne Kündigung verfügt werden. Falls Sie mehr als 2.000 Euro benötigen, können Sie den Betrag persönlich in einer Filiale oder online kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall drei Monate.
Über gutgeschriebene Zinsen kann innerhalb von zwei Monaten nach Gutschrift verfügt werden.
Verfügungen sind während der Öffnungszeiten in allen Filialen der Sparkasse Hochrhein möglich.
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird das Zuwachssparen automatisch als Sparkassenbuch mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist fortgeführt.
Legen Sie etwas Geld zurück, um sich in ein paar Jahren einen Wunsch zu erfüllen. Und halten Sie es sich offen, wenn Sie vorzeitig an Ihr Geld möchten – mit dem Zuwachssparen.
Laufzeit | Zinssatz ab 5.000 Euro |
1 Jahr | 0,01 % |
2 Jahre | 0,02 % |
3 Jahre | 0,03 % |
4 Jahre | 0,04 % |
5 Jahre | 0,05 % |
Die Zinssätze sind fest für die Laufzeit und gelten pro Jahr für das jeweilige Gesamtguthaben. Mindestanlagebetrag 5.000 Euro. Konditionen für Anlagebeträge ab 250.000 Euro auf Nachfrage.