Fragen und Antworten zu Giro swiss
Damit wir Sie bei der Ausführung Ihrer anfallenden Zahlungen bestmöglich unterstützen können, haben wir eine Broschüre entworfen, in der alle wichtigen Geschäftsvorfälle und Erfassungsvorlagen für Ihr Giro swiss-Konto dargestellt sind.
Lastschriften in Schweizer Franken können nicht bearbeitet werden.
Daueraufträge können Sie einfach und bequem im Online-Banking unter der Funktion „Auslandsdauerauftrag“ einrichten und jederzeit anpassen. Sofern das Empfängerkonto des Dauerauftrags ein CHF-Konto in der Schweiz oder ein Giro privat bei der Sparkasse Hochrhein ist, fallen keine Kosten an. Bitte beachten Sie, dass Daueraufträge in Schweizer Franken an Fremdbanken außerhalb der Schweiz grundsätzlich möglich, jedoch mit Kosten verbunden sind.
Mit der persönlichen Schweizer IBAN sind Zahlungen in Schweizer Franken (Schweizer Inlandsauftrag) möglich. Hierfür benötigt der Geschäftspartner die Schweizer IBAN des Empfängers sowie die Clearing-Nummer 89202.
Grundsätzlich ist es möglich, dass der Schweizer Arbeitgeber das Gehalt direkt an die Sparkasse überweist (bitte Vordruck „Einfacher und schneller Geldtransfer“ nutzen). Die letztendliche Entscheidung liegt allerdings immer beim Arbeitgeber. Bei detaillierten Fragen sollte unser Devisen- und Außenhandel kontaktiert werden.
Zahlungsaufträge in die Schweiz können über eine unserer Geschäftsstellen oder über das Online-Banking (Auslandszahlung) veranlasst werden. Für den Kunden fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Bei der Spesenregelung ist Gebührenteilung „SHARE“ zu verwenden, da hier üblicherweise keine Spesen anfallen. Weitere Informationen finden Sie auch in unsere Broschüre mit den Banking-Vorlagen.
Eigene Überträge vom Giro swiss auf ein Giro privat bei der Sparkasse Hochrhein können kostenlos über das Online-Banking (Auslandszahlung) oder über eine unserer Geschäftsstellen veranlasst werden. Bei eigenen Überträgen vom Giro swiss auf ein Fremdbankkonto in Deutschland fallen hohe Kosten für eine Auslandszahlung an. Es empfiehlt sich daher, zuerst den Übertrag auf ein Giro privat bei der Sparkasse Hochrhein und dann die Überweisung per SEPA an die Fremdbank vorzunehmen.
Am Schalter können Ein- und Auszahlungen vorgenommen werden. Die hierfür anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Da das Giro swiss nicht über eine EC-Karte verfügt, können Einzahlungen am Geldautomaten nicht vorgenommen werden. Auszahlungen sind lediglich in Kombination mit der Mastercard in Schweizer Franken möglich.
Nein, es gibt keinen vorgeschriebenen Mindestbetrag. Damit Sie jedoch die monaltich anfallenden Kontoführungsgebühren bezahlen können, empfehlen wir Ihnen, immer einen kleinen Betrag auf dem Konto zu behalten.
Ja, hierzu können Sie bei Ihrem Fremdwährungsdarlehen bei der Sparkasse Hochrhein als Belastungskonto das Giro swiss angeben.
Ja, dies ist möglich. Dazu muss im Kundenportal ein neues Belastungskonto eingerichtet werden.
Für Überweisungen ist das Tageslimit, welches Sie im Online-Banking-Vertrag vereinbart haben, maßgebend. Die limitneutrale Funktion „Übertrag“ kann nicht für Umbuchungen vom Giro swiss genutzt werden. Somit wird bei allen Überweisungen vom Giro swiss das vereinbarte Tageslimit berücksichtigt.
Da das Giro swiss über keine eigene Karte verfügt, ist ein Bargeldbezug ausschließlich mit der Mastercard in Schweizer Franken möglich. Die Karte können Sie mit maximal 10.000 CHF aufladen. Anders als bei deutschen Geldautomaten können Sie an den Geldautomaten in der Schweiz auch höhere Abhebungen vornehmen.
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