Fragen und Antworten zu Giro swiss
Alle Funktionalitäten beim Schweizer-Franken-Girokonto stehen weiterhin zur Verfügung. Es fallen auch keine weiteren Spesen an (Grundgebühr von 2,90 Euro zzgl. Portokosten wie bisher, sofern keine Freischaltung im Elektronischen Postfach erfolgt). Für Transaktionen außerhalb der Schweiz fallen abweichende Gebühren an.
Lastschriften in Schweizer Franken können nicht bearbeitet werden.
Mit der persönlichen schweizer IBAN sind Zahlungen (schweizer Inlandsauftrag) möglich. Hierfür benötigt der Geschäftspartner die schweizer IBAN-Nummer des Empfängers.
Grundsätzlich ist es möglich, dass der schweizer Arbeitgeber das Gehalt direkt an die Sparkasse überweist. Die letztendliche Entscheidung liegt allerdings immer beim Arbeitgeber. Bei detaillierten Fragen sollte unser Devisen- und Außenhandel kontaktiert werden.
Zahlungsaufträge in die Schweiz können über eine unserer Geschäftsstellen oder über das Online-Banking (Auslandszahlung) veranlasst werden. Für den Kontoinhaber fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Bei der Spesenregelung ist die Gebührenteilung „SHARE“ zu verwenden, da hier üblicherweise keine Spesen anfallen.
Eigene Überträge von Ihrem Giro swiss auf ein Euro-Konto bei der Sparkasse Hochrhein können Sie kostenlos über das Online-Banking (Auslandszahlung) oder über eine unserer Geschäftsstellen veranlassen. Bei eigenen Überträgen von Ihrem Giro swiss an Fremdbanken in Deutschland fallen üblicherweise Spesen für eine Auslandszahlung an. Wir empfehlen Ihnen zuerst die Überweisung auf Ihr Euro-Konto bei der Sparkasse Hochrhein, denn dann kann die Zahlung innerhalb von Deutschland preisgünstig ausgeführt werden.
Ein- und Auszahlungen sind über den Geldautomaten nicht möglich. Am Schalter können Direktbezüge vorgenommen werden, die Gebühr beträgt pro Transaktion 1,0 %, min. 10,00 Euro. Ein- und Auszahlungen in Euro vom Giro swiss-Konto kosten ebenfalls 1,0 %, min. 10,00 Euro. Sie sind deshalb und wegen der Umrechung nicht empfehlenswert.
Ja, das ist möglich.
Ja, hierzu kann auch ein Dauerauftrag eingerichtet werden.
Ja, auch das ist möglich. Dazu muss bei der Sparkasse ein neues Belastungskonto eingerichtet werden.