Wie ist der Zeitplan?
| bis zu dem 21. Februar 2026 |
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| ab dem 15. Januar 2026 |
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| ab dem 21. Februar 2026 |
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| Mai 2026 |
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Dieses Jahr können sich alle Vereine und Gruppen aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Hochrhein bewerben, die in 2026 Projekte zur Jugendförderung und sozialen Engagement planen.
Hierzu zählen folgende Städte und Gemeinden: Albbruck, Bad Säckingen, Dettighofen, Dogern, Görwihl, Herrischried, Hohentengen, Jestetten, Lottstetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Laufenburg, Murg, Rickenbach, Todtmoos, Waldshut-Tiengen, Wehr, Weilheim und Wutöschingen.
Es können sich alle Vereine, Gruppen oder Institution bewerben, die im Jahr 2026 ein Projekt für die Jugendförderung und sozialen Engagement planen, durchführen aber noch nicht abgeschlossen haben.
Beispiele für mögliche Projekte finden Sie in unserer Projektübersicht zur Vereinsförderaktion.
Alle Projekte und Vereine außerhalb des Geschäftsgebiets der Sparkasse Hochrhein können nicht zugelassen werden. Zusätzlich werden Investitionen im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben öffentlicher (kommunaler oder kirchlicher) Träger, bauliche Maßnahmen, Ausstattung der Verwaltung, allgemeine Möblierung und weitere ähnliche Einzelfälle nicht gefördert.
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